Vor dem endgültigen Notartermin erhalten Käufer und Verkäufer vom Notar einen Kaufvertragsentwurf zur Durchsicht. Diesen sollten Verkäufer besonders sorgfältig prüfen, um böse Überraschungen am Tag des Abschlusses zu vermeiden. Besonders wichtig ist es, auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der persönlichen Daten sowie der Objektbeschreibung zu achten. Sind eventuelle Besonderheiten wie Nießbrauchrechte, Wegerechte oder bestehende Mietverhältnisse korrekt eingetragen?
Falls mit dem Käufer besondere Vereinbarungen getroffen wurden – etwa hinsichtlich Übergabezeitpunkt oder Inventar – sollten diese ebenfalls klar im Vertrag geregelt sein. Zudem sollte geklärt werden, wer eventuell anfallende Kosten, beispielsweise für Grundbuchänderungen oder Lastenfreistellungen, übernimmt. Bei Unklarheiten sollte unbedingt rechtzeitig der Notar oder ein erfahrener Immobilienexperte konsultiert werden, um spätere Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.